Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
0 23 65 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de
Anfahrt
Bildzeitung vom 07.11.2009 - Wunderbaby überlebt Ärztepfusch
|
Die Mediziner hielten Rebecca für tot. Bei der Ausschabung machten sie zum Glück einen Fehler |
Marl Aktuell vom 07.11.2009 - Trotz Ausschabung brachte Marlerin ein Kind zur Welt
Schock: Mutter wirft Krankenhaus falsche Diagnose und falsche Behandlung vor
Marl (eib). Die Geburt ihres vierten Kindes war für die 40-jährige Marlerin ein Schock: Sechs Monate vorher hätte sie ihr Kind beinahe „umgebracht“. Es war offenbar die Folge einer falschen Diagnose und einer fehlerhaften Behandlung eines Gelsenkirchener Krankenhauses. Jetzt verlangt sie 35.000 EURO Schmerzensgeld.
Die Mutter von drei Kindern hatte nach ihrer Scheidung noch einmal geheiratet, doch der erneute Kinderwunsch war ihr versagt geblieben. In der Recklinghäuser Kinderwunschklinik wurde sie befruchtet. Alles lief bestens, die Geburt sollte im Juni 2009 sein. Im November 2008, bei einem Einkaufsbummel in Gelsenkirchen, setzten plötzlich Blutungen ein. In einem Gelsenkirchener Krankenhaus wurde eine Ultraschalluntersuchung gemacht. Ergebnis: Der Fötus sei verstorben, es sei nichts Lebensfähiges zurück geblieben, die Frau müsse ausgeschabt werden. Noch am selben Tag wurde sie operiert.
Am nächsten Tag, so die Darstellung der Marler, stellte das Krankenhaus bei einer Nachuntersuchung fest, dass die Marlerin doch noch schwanger war. „Fehlerhafter Befund“ und „grob fehlerhafte Durchführung der Ausschabung“, konstatiert der Marler Fachanwalt Hermann. Immerhin: In der 35. Schwangerschaftswoche kam das Kind in Datteln zur Welt.
„Das Kind meiner Mandantin war nicht tot, sondern völlig normal. Die Ausschabung war also völlig überflüssig. Und auch wenn meine Mandantin jetzt natürlich glücklich ist, dass sie ihre Tochter zur Welt gebracht hat, ist festzustellen, dass die Ausschabung auch völlig fehlerhaft durchgeführt wurde, da anderenfalls das Kind eine solche nicht hätte überleben können“, bilanziert Stefan Hermann das Ergebnis.
Und die Geschichte hat kein glückliches Ende: Das Kind hat eine Kopf-Schiefstellung und schreit unkontrolliert. Die Mutter weiß nicht, wie sie damit umgehen soll, sie ist „völlig durch den Wind“ und in ärztlicher Behandlung. Insgesamt eine Beeinträchtigung ihres Lebens, der mit mindestens 35.000 EURO Schmerzensgeld abgegolten werden soll, so die Forderung der Mutter.



